Der Hauptbahnhof und das Theater in Mainz
BestBasic - Die extra starke Basisvorsorge
BestBasic von Standard Life ist die neue private Basisrente für Vorsorger, die höhere Renditechancen bei gleichzeitiger staatlicher Förderung wünschen. Ab 2005 sind 60% der Beiträge, max. € 12.000, als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Dieser Betrag
erhöht sich bis 2025 jährlich um 2% auf max. € 20.000.




Ab dem Rentenbeginn erhalten Sie Ihre lebenslange Rente - und zwar vollgarantiert!
Das heißt, mit Start der Rentenzahlung garantiert Standard Life Ihnen die Höhe der Rente Ihr Leben lang.

Flexibler Rentenbeginn mit BESTBASIC

Der ursprünglich gewählte Rentenbeginn lässt sich auch ändern - Sie können ihn vorverlegen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Sie setzen dann den Sparvorgang einfach weiter fort, bis zu dem neuen, von Ihnen gewählten Rentenbeginndatum. Sie können den Rentenbeginn längstens verschieben, bis Sie 80 Jahre alt werden.

Der früheste Beginn der Rentenzahlung ist für die Basisvorsorge, zu der BESTBASIC gehört, gesetzlich geregelt: Das ist frühestens der Tag, an dem Sie 60 Jahre alt werden.

Wissenswertes zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Basisvorsorge

BESTBASIC als Produkt der Basisvorsorge dient der Ergänzung des gesetzlichen Rentenanspruchs um eine zusätzliche lebenslange Rente, die Sie sich auszahlen lassen können, wenn Sie 60 Jahre und älter sind.

Ihre eigene Altersvorsorge steht im Vordergrund, deshalb sind Leistungen aus BESTBASIC nicht vererbbar. Das heißt, im Todesfall können ausschließlich Ihr Ehepartner bzw. Ihre versorgungsberechtigten Kinder eine Hinterbliebenenrente aus dem aufgebauten Sparguthaben erhalten.

Den Begriff anspruchsberechtigte Hinterbliebene im Todesfall hat der Gesetzgeber bei der Basisvorsorge definiert:
1. Ihr hinterbliebener Ehepartner. An ihn oder sie kann eine lebenslange Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden.
2. Ihre versorgungsberechtigten Kinder, an die eine Waisenrente ausgezahlt werden kann.

Während der Ansparphase von BESTBASIC fördert der Staat Ihre Investitionen durch steuerliche Vergünstigungen. Deshalb versteht es sich von selbst, dass ein Versicherungsnehmerwechsel nicht möglich ist.

Damit BESTBASIC auch wirklich in eine zusätzliche spätere Rente übergeht, kann sie nicht als Sicherheit für einen Kredit herangezogen werden.

Der Staat fördert BESTBASIC vor dem Hintergrund, dass das gesetzliche Rentenniveau voraussichtlich weiter absinken wird. Ein Rückkauf des Vertrages kann somit nicht in Ihrem Interesse sein und ist deshalb auch nicht möglich.

Das sinkende Rentenniveau ist auch der Grund dafür, dass BESTBASIC immer in eine lebenslange Rentenzahlung mündet und keine Kapitalabfindung erfolgt.

BESTBASIC ist vor einer Auflösung geschützt, wenn Sie Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen.

Optionale Erweiterungen im Rahmen von BestBasic

Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Hinterbliebenenschutz zur Verrentung.
Reduzierter Anfangsbeitrag (Low Start).
Beitragsdynamik.
Jederzeit Zuzahlung ab 2.500 € möglich.
Rentenbeginn zwischen Endalter 60 und 80 Jahren.

Renditechancen sowie Sicherheiten/Garantien

Hohe Renditechancen durch Aktienanteil von derzeit ca. 55%.
Smoothing.
Garantierte Jahresrente (monatl. Auszahlung).
Hartz IV-Schutz.

 

  nach oben