Der Schaden, der bei Verlust des gesamten Hausrats (z.B. durch ein Brand) entstehen kann, wird häufig unterschätzt. Gehen Sie doch einfach einmal mit einem Taschenrechner durch Ihre Wohnung und versuchen den Wert aller zu ersetzender Gegenstände und Gebrauchsartikel aufzusummieren. Sie werden überrascht sein.
Eine Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert zerstörter oder gestohlener Sachen. Sie schützt vor Schäden verursacht durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Die Versicherungssumme sollte dem Hausrat-Neuanschaffungswert entsprechen und regelmäßig überprüft und angepasst werden. Schäden sind beweispflichtig, bewahren Sie Belege und Fotos vom Hausrat getrennt davon auf.
Per Definition zählen zum Hausrat alle Sachen, die dem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Darunter fallen beispielsweise Haushaltsgräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Computer, Möbel, Teppiche, Kleidung, Bücher aber auch Wertsachen und Bargeld (in begrenztem Umfang).
Oft ist die Haushaltskasse aufgrund der Umzugskosten stark belastet und das
Tagesgeldkonto leergeräumt. Gleichzeitig fordert der neue Vermieter eine Mietkaution in Höhe von meist zwei Monatsmieten. Um hierfür die Ersparnisse nicht angreifen zu müssen, bietet sich eine
Mietkautionsbürgschaft an: Man bekommt mit ihr eine Urkunde für die
Mietbürgschaft von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt und zahlt dafür lediglich eine geringe jährliche Prämie.