EagleStar verzichtet darauf von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Versicherungsbeitrag gem. § 172 I S.1 VVG anzupassen. So ist garantiert, dass der Versicherungsbeitrag über die gesamte Laufzeit konstant und damit unverändert bleibt.
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Gesetzestext § 172 VVG