
Das Kind ist zum Zeitpunkt des Todes zwischen 3 Monaten und 18 Jahre alt (Ausnahme: 21 Jahre, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet)

Todesfallsumme wird für jedes Kind nur einmal ausgezahlt

Todesfallsumme wird nicht ausgezahlt, wenn der Todesfall des Kindes auf einen Krankheitszustand zurückzuführen ist, der den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei Vertragsschluss bekannt war

Todesfallsumme wird nicht ausbezahlt, wenn es sich bei der Todesursache um einen angeborenen Defekt handelt, der den Eltern oder Erziehungsberechtigten bekannt war
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