Steuer und steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung von EagleStar
Der Versicherungsvertrag über eine Risikolebensversicherung bei der EagleStar Versicherungsgruppe unterliegt selbstverständlich den deutschen steuerrechtlichen Vorschriften. Angaben zum allgemeinen Rechtsstand können eine steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen.




Zur individuellen Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten sind die im Steuerberatungsgesetz genannten Personen (z. B. Ihr Steuerberater) und Einrichtungen heranzuziehen.

Verbindliche Auskünfte über die steuerrechtliche Behandlung für die Risikolebensversicherung der EagleStar Versicherungsgruppe können Sie ausschließlich über das für Sie zuständige Finanzamt erhalten.

Unverbindliche steuerliche Hinweise: Risikolebensversicherung - Steuer & Steuerarten

EinkommenssteuerErbschafts- und SchenkungssteuerVersicherungssteuer
Versicherungsbeiträge können bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer als Sonderausgaben nach § 10 I Nr. 3a EStGAuszahlung der Versicherungssumme an eine andere Person als den Versicherungsnehmer:
  • Schenkungssteuer, wenn die Schenkung zu Lebzeiten erfolgt
  • Erbschaftssteuer, wenn der Erwerb infolge des Todes eintritt
Die für Ihre Risikolebensversicherung zu zahlenden Versicherungsbeiträge unterliegen nicht der Versicherungssteuer
Versicherungsbeiträge können im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 IV 4 und 4a EStG abgezogen werden. Die Versicherungsleistung unterliegt nicht der EinkommenssteuerTatsächliche Steuerbelastung hängt davon ab, ob Versicherungssumme zusammen mit sonstigem steuerpflichtigen Leistungen den jeweils zur Anwendung kommenden Freibetrag übersteigt
Versicherungsvertrag im Betriebsvermögen: Die Versicherungsbeiträge können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Versicherungsleistung stellt grundsätzlich eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar.

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