| Gesetzliche Leistungen bei einem Verdienstausfall |

Die Versorgungsleistung durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger entwickelt sich zu einem Netz mit immer größer werdenden Maschen: 
| Staatliche Versorgung | | Berufsunfähigkeit | Keine (für nach 1.1.61 Geborene) | | Erwerbsunfähigkeit | Geringfügig | | Pflegebedürftigkeit | Geringfügig |

Für eine Arbeitsunfähigkeit wird sowohl von der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung ein befristetes Kranken(-tage)geld gezahlt.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus, wird auf Antrag geprüft, ob eine der Folgen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nur noch für bis zum 1.1.1961 Geborene vor.
Für die ab dem 2.1.1961 Geborenen wurde der Berufsschutz ersatzlos gestrichen. Für sie kommt es nur noch auf das Restleistungsvermögen an, also darauf, ob sie überhaupt noch irgendeinen Beruf ausüben können. Ergebnis: Es gibt nur noch Leistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: 
| Restleistungsvermögen für irgendeine Tätigkeit | Gesetzlicher
Rentenanspruch | d.h. durchschnittlich: | | Über 6 Stunden | 0% | 0 % vom letzten Brutto | | Über 3 Stunden | 50% | 26 % vom letzten Brutto | | Unter 3 Stunden | 100% | 39 % vom letzten Brutto |

| Welche Absicherungsmöglichkeiten bieten welchen Verdienstausfall-Schutz? |

| Berufsunfähigkeitsrente (BU) | Grundsätzlich nur der zuletzt ausgeübte Beruf ist versichert. Häufig nur ein vorübergehender Zustand oder aber die Vorstufe zur Erwerbsunfähigkeit. | | Erwerbsunfähigkeitsrente (EU) | Nur jegliche Erwerbsunfähigkeit ist versichert. Kostengünstige Absicherung des Härtefalles, denn die meisten BU-Fälle werden ohnehin zu EU-Fällen. | | Dread Disease
(Schwere Krankheiten-Vorsorge) | Der Versicherte ist gegen eine der definierten Krankheiten versichert. Auf die Berufsausübung hingegen kommt es nicht an. Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. | | Grundfähigkeitenabsicherung | Der Versicherte ist gegen den Verlust von definierten Grundfähigkeiten versichert. Auf die Berufsausübung hingegen kommt es nicht an. Auszahlung der vereinbarten Monatsrente. | | Pflegezusatz (Rente, Tagegeld) | Rente oder Tagegeld bei versicherter Pflegestufe. Überlegenswert speziell für Menschen in der Altersgruppe 50+. Sichert im Leistungsfall das im Laufe des Lebens aufgebaute Vermögen ab. | | Unfallversicherung | Ein Muss für Kinder, Hausfrauen und Selbstständige. | | Risikolebensversicherung | Sichert die Hinterbliebenen bei Tod des Versorgers ab. |

| Welche Verdienstausfall-Absicherungsmöglichkeit ist für Sie die richtige? |

Das kann pauschal nicht gesagt werden. Ein vollumfänglicher Schutz ist natürlich empfehlenswert, doch dies hängt vom finanziellen Spielraum der Beiträge ab, von den individuellen Zielen der Absicherung und nicht zuletzt von der versicherungsmedizinischen Versicherbarkeit. 
| Ein Antrag wurde schon einmal abgelehnt - was nun? |

Unser spezieller Service für Personen deren Antrag auf eine Berufsunfähigkeits- oder ähnlichen Versicherung bereits abgelehnt wurde:
 Prüfung von neuen Chancen der Antragsannahme und von Alternativen 

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